Seit 1995 berate, vertrete und verteidige ich Mandanten/Mandantinnen vorwiegend in Strafsachen. Ich begleite Sie von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis hin zur Durchführung der Hauptverhandlung vor Gericht und der Strafvollstreckung. In Absprache mit Ihnen stelle ich den ersten Kontakt zu den Ermittlungsbehörden her. Mein Büro verschafft sich so rasch wie möglich Akteneinsicht und ich bespreche persönlich mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Vom ersten Gespräch an können Sie sich auf kompetente Beratung verlassen.
Unfallereignisse führen nicht selten zu Auseinandersetzungen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Ich verfüge über Jahre an Erfahrung bei der Prüfung und Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich. Im Verfahren vor der Bußgeldstelle oder
vor Gericht vertrete ich Sie, verschaffe mir Einblick in die Verfahrensakten und bespreche auch hier mit Ihnen die Möglichkeiten
im Rahem eines Einspruchsverfahrens.
Laufen gegen Sie Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat (Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr u.a.), sollten Sie
sich vor einer Einlassung bzw. Vernehmung anwaltlichen Rat einholen, denn die zu erwartenden Strafen gehen häufig mit der
Gefahr des Führerscheinverlustes einher. Auch hier bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.
Als Erblasser können Sie zu Lebzeiten Ihre Nachlassangelegenheit regeln, indem Sie zum Beispiel
in einem Testament die Erbfolge bestimmen. Sind Sie Pflichtteilsberechtigter, sollten Sie Ihre Rechte
(Anspruchsumfang, Weg der Geltendmachung, Verjährungsfristen) in Erfahrung bringen. Oder vor Ihnen
steht die Aufgabe, als Erbe ein aussagekräftiges Nachlassverzeichnis erstellen und einen Erbschein
beantragen zu müssen. Gern bin ich Ihnen hierbei behilflich, den richtigen Weg zu finden.
Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass gerade im Erbrecht oft realistische Möglichkeiten vorhanden sind, den Weg eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens zu vermeiden.
Spricht Ihnen der Arbeitgeber die Kündigung aus oder zahlt er den vereinbarten Arbeitslohn nicht pünktlich, müssen Sie das nicht widerspruchslos hinnehmen. Da auch im Arbeitsrecht wichtige Fristen zu beachten sind, sollten Sie auf anwaltlichen Rat nicht verzichten. Das Prüfen und Durchsetzen Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche übernehme ich in Ihrem Auftrag.